Teichordnung:
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Mit dem Betreten der Anlage gilt die Teichordnung als anerkannt.
Das Angeln ohne gültigen Fischereischein ist an unserer Teichanlage nicht erlaubt.
Eltern haften für ihre Kinder.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.
Für Schäden die der Angler sich selbst, oder anderen Personen zufügt, auch Folgeschäden, ist er selbst verantwortlich und haftbar.
Besucher haben sich anzumelden.
Zum Fischfang sind max. 2 Handangeln mit Einzelhaken erlaubt.
Mit den Fischen muss waidgerecht umgegangen werden.
Der Angelplatz / Schlachtplatz und Toilette sind sauber zu hinterlassen.
Alle Fische müssen mit dem Unterfangkescher dem Wasser entnommen werden.
Müll gehört in die Mülltonne, Kippen in die Aschenbecher.
Alle Bereiche mit rot/weißer Absperrkette sind nicht zu betreten.
Fische über 8 Kg sind nicht beangelbar, für jedes entnommene Tier berechnen wir 80 Euro pro Kilo.
Das Betreten der Zuchtanlage ist grundsätzlich verboten und beendet das Angeln sofort (auch Teichmiete).
Fangbegrenzung:
Pro Angler 1 Karpfen, 1 Stör, 1 Schleie usw.
Salmoniden sind davon ausgeschlossen.
Untersagt ist:
| Anfüttern | Wechseln zw. Teichen |
| Lebende Köderfische | Wandern, Platzwechsel nur komplett |
| Reißen oder Keschern | Offene Feuerstellen / Grillen |
| Ausnehmen am Angelplatz | Mehrfachhaken |
| Gewässerverschmutzung | Angeln i.d. Ruhezone |
| Baden | Lärmbelästigung |
| Setzkescher / Lebendhälterung | Wettangeln |
| Rausheben d. Fische | Wildpinkeln ( 100 Euro ) |
| Graskarpfen zu beangeln | Besucher Angeln ( 250 Euro ) |
Alle möchten einen sauberen Angelplatz, halte Du dich auch dran.
Wir wünschen euch Petri Heil
Euer Forellenhof Mühlenweiher Team
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